Der Vorschlag des BecN zur Umsetzung der Anwendungsauswahl ist offiziell in der EU angekommen

Frankfurt am Main, den 31.Mai 2016

Der Vorschlag des BecN zur Umsetzung der Anwendungsauswahl ist offiziell in der EU angekommen

Am 26.05.2016 startete die regulär erforderliche Konsultationsphase für das Update des Sammelwerks „Cards-Volume (EU)“, einem Standardisierungs-Regelwerk rund um das Bezahlen mit Karte in der Version 7.5. Der Umsetzungsvorschlag des Bundesverband der ec-Netzbetreiber (BecN) ist in diese überarbeitete Fassung unter der Bezeichnung „Upfront Selection“ eingegangen. Maßgeblich für eine Aufnahme in das Regelwerk sprach die technologie-übergreifend einheitliche Vorgehensweise, die keinen Unterschied zwischen kontaktlosen und kontaktbehaftete Zahlverfahren macht und damit für den Kartenzahler leicht verständlich ist.

Zudem verändert diese Lösung nicht den vom Kartenzahler seit Jahren gewohnten Prozessablauf:

  • Kartenzahler ohne Präferenz können wie bisher unverändert zahlen. Für sie ändert sich nichts.
  • Zahlern mit Präferenz zur Wahl eines bestimmten Zahlverfahrens wird mit der Lösung des BecN künftig eine AUSWAHL-Taste angeboten, die sie bei Bedarf drücken können, um damit die Anzeige einer Auswahl-Liste anzufordern.

 

Diese Lösung des BecN wurde zusammen mit Terminalherstellern, Vertretern des Handels und namhaften Handelsverbänden gemeinsam im vergangenen Jahr erarbeitet. Mit der aktuellen Veröffentlichung ist diese als verordnungskonforme Variante anerkannt dokumentiert. Die Kommission hatte sich bereits im April hierfür positiv ausgesprochen.

 

Nationale Umsetzung

Mit der am 26. Mai 2016 erfolgten Veröffentlichung des aktualisierten Regelwerks „Cards-Volume“ wird nun auch von Seiten des nationalen Gesetzgebers eine Entscheidung - inkl. einer Migrationsregelung - zu erwarten sein.

Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass im deutschen Markt die Migration der Terminals auf Basis der Änderungen zum TA 7.1 auch rund 300.000 Terminals trifft, für die kein Softwareupdate verfügbar sein wird und die nur durch einen Tausch der Hardware auf diese Lösung bis Ende 2017 migriert werden können. Hier muss insgesamt für den Handel eine Migrationsfrist geschaffen werden, die eine solch umfangreiche Erneuerung angemessen berücksichtigt.

Die Beschreibung des BecN für die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung und die Abläufe zur Anwendungsauswahl am POS finden Sie in unserem Dokument, welches wir zum Download im Dokumentencenter bereitgestellt haben: http://www.b-ec-n.de/files/documents/160531-2a%20BecN_WebInfo%20IF-VO%20ApplSel%20.pdf

Jörg Stahl am 31.05.2016